Rechtliche Informationen

VERMIETBEDINGUNGEN

1. Durch Bestellung und Bestätigung entsteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Häuser Hus Hörn van Diek und Haus an der See ein rechtsgültiger Vertrag, der von beiden Seiten zu erfüllen ist. In der Regel erfolgen Bestellung und Bestätigung schriftlich. Dieses kann per Post/Fax oder E-Mail erfolgen.

2. Das Hus Hörn van Diek oder das Haus an der See stellt dem Mieter die bestellte und bestätigte
Wohneinheit für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Weitervermietung an Dritte ohne Genehmigung des Vermieters ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erwünscht.

3. Das Appartement bzw. Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis um 10.00 Uhr zur Verfügung. Berechnet werden, jeweils die Anzahl der Übernachtungen. An- und Abreistag gelten als ein Tag. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Übernachtungen. Bei weniger als einer Woche berechnen wir einen Zuschlag.

4. Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Weitere Personen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters bei Berechnung eines Zuschlages aufgenommen werden. Die für die einzelnen Wohnungen angegebenen Höchstzahlen sind behördlich festgelegt und dürfen nicht überschritten werden.

5. Bei einer Stornierung ist der Mieter verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn die Wohnung
nicht anderweitig vermietet werden kann. Dieser Schadenersatz beträgt 90% des Mietpreises. Dieses gilt auch bei verspäteter Ankunft und vorzeitiger Abreise. Andererseits ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem er sich um ein Weitervermietung an andere Mieter bemüht.

6. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und verweisen auf unser Merkblatt der DEHOGA-Niedersachsen „Die Rechtslage bei der Bestellung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung“.

Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand ist Norden